Vermögensplanung / Nachfolgeplanung
Die Beratung wird in der Praxis in den allermeisten Fällen bei den erstmaligen Aussagen wie ERBEN, SCHENKEN und der UNTERNEHMENSNACHFOLGE aufgenommen, wobei dies dann meist ein zu später Zeitpunkt darstellt. Daher sollten diese Themen bereits frühzeitig in der Beratung neben den zivilrechtlichen Überlegungen auch in der Steuerberatung einbezogen sein, da diese meist einer umfangreichen Analyse bedürfen sowie im besten Fall einer langfristigen Umsetzung.
Auch betrifft dies nicht nur Geschäftsvermögen, sondern ist ebenso beim Privatvermögen stets relevant.
Die Steuerkanzlei unterstützt Sie in der Umsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen als auch der Nachfolgeplanung durch Vermögensübertragung, Verkauf, vorweggenommene Erbfolge u.a., deren Bedeutung für die Praxis stark zunimmt.
Vermögensübertragung werden zunehmend von der Finanzverwaltung ausgewertet und die dafür notwendigen Steuererklärungen zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen angefordert. Hierbei ist auch die meist nicht fokussierte Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Daher nimmt die vorausschauende Analyse geplanter Vermögensübertragungen in die Beratungspraxis eine wichtige Rolle ein, an deren Seite wir Ihnen gern behilflich sind. Eine verständliche Gestaltung und die Aspekte der Steuervermeidung stellen hierbei die zentralen Punkte dar, auch wenn der Beratungsaufwand hierbei erheblich ist. Die drei wichtigsten Bereiche hierbei sind:
Der Verlust eines lieben Angehörigen ist schlimm genug. Nun meldet sich meist das Finanzamt noch, um über das Erbe Auskünfte einzuholen und die Erbschaftsteuererklärung bei den Erben einzufordern. Hierbei bietet die Steuerkanzlei die hilfreiche Unterstützung zur Ermittlung der notwendigen Unterlagen an sowie der Erstellung der hierfür erforderlichen Erklärungen und Anträge. Wir können Ihnen in diesem Bereich die weitere Belastung zumindest abnehmen.
Zu allen Fragen rund um die Erbschaftsteuer als auch zum vorliegenden Erbrecht können Sie gern Ihre Fragen stellen. Gern ist die Steuerkanzlei eine hilfreiche Unterstützung für Sie.
Die Unternehmensnachfolge ist ein sehr komplexes Thema, das von den verschiedensten Seiten zu beleuchten ist, sowie für eine zielgerichtete Übertagung die persönlichen Anliegen der Beteiligten vereinen muss. Hierfür steht Ihnen der Steuerberater mit seinen fachkundigen Erfahrungen im Bereich der steuerrechtlichen Möglichkeiten zu den ertragsteuerlichen als auch schenkungssteuerlichen Aspekten gern zur Verfügung. Auch sind gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen stets einzubeziehen und die beratende Gestaltung erlangt hierbei eine wichtige Rolle. Bei außersteuerlichen Bereichen ist stets die Beratung durch die Einbindung von rechtsberatenden Berufen einzuholen.
Gern werden bei dieser Thematik auch die Möglichkeiten von notwendigen Rechtsformänderung (Umfirmierung) erörtert.
Schenkungen zu Lebzeiten erfreut nicht nur die Beteiligten, sondern auch den Fiskus. Dies ist in den meisten Fällen nicht geplant und ärgerlich. Daher sollte vor einer Schenkung eine steuerliche Beratung unter Maßgabe der Schenkungsteuer erfolgen, die gern von der Steuerkanzlei angeboten wird. Hierbei werden u.a. die Bewertungen von Schenkungen, Verschonungsregelungen, mögl. Freibeträge sowie Steuersätze und Stundungen thematisiert. Auch der Aspekt von Verjährungsfristen sollte hierbei nicht außer Acht bleiben.