Landwirtschaftliche Buchstelle

Die fachspezifische Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Einkünften ist als „Lex Specialis“ im deutschen Steuerrecht einzustufen, deren Aufgaben die Steuerkanzlei mit der Anerkennung als „Landwirtschaftliche Buchstelle“ für Sie übernimmt. Die Mandatsbetreuung erfolgt unabhängig ihrer Betriebsgröße vom Einzellandwirt bis hin zur Gesellschaft (GbR, GmbH, Genossenschaft). Dies umfasst u.a. die Beratung zur Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen, die spezifische Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als auch die Erstellung von BMEL-Jahresabschlüssen und einer Naturalbuchführung.

Weitere Informationen

Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen ist eine Spezifikation der Steuerkanzlei auf dem Gebiet des Steuerrechts. Diese Leistungen wird seit der Standortgründung im Jahr 1991 für regionale als auch überregionale Unternehmen u.a. in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt erbracht.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen in Steuersachen der Land- und Forstwirtschaft sowie der amtlichen Berechtigung als „Landwirtschaftliche Buchstelle“ – die mir als Inhaber von der Steuerberaterkammer Brandenburg verliehen wurde – verfügt die Steuerkanzlei über die notwendige Sachkunde.

Im Rahmen der Steuerberatung erbringen wir neben den klassischen Leistungen u.a.:

  • Naturalbuchführung mit Tier- und Vorrätebericht
  • Analyse der Umsatzbesteuerung nach § 24 UStG / Regelbesteuerung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen entsprechend den förderrechtlichen Bestimmungen (sog. BMEL-Jahresabschluss) als Auflagenbetrieb bzw. Testbetrieb sowie der E-Bilanz unter Maßgabe der Branchentaxonomie LuF
  • Umsetzung besonderer Gestaltungsfragen landwirtschaftlicher Unternehmen mit gewerblichen Verflechtungen (z.B. Hofladen, Photovoltaik-, Biogasanlagen, Urlaub auf dem Lande, Gastronomie)
  • Wirtschaftliche Beratungsleistungen (u.a Finanzierungen, Investitionen mit förderrechtlichen Rahmenbedingungen (Rating), Hofnachfolge / vorweggenommene Erbfolge mit Bewertung LuF-Betrieb) für Schenkungs-/Erbschaftsteuererklärung
  • Grundstücksgeschäfte und Reinvestitionsmöglichkeiten

Für genossenschaftliche Pflichtprüfungen besteht eine Kooperation mit dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V., 06842 Dessau-Roßlau.