Immobilen und Verwaltung
Die Steuerkanzlei unterstütz die Eigentümer und angehende Hausbesitzer in der steuerlichen Gestaltung und Umsetzung der Immobilienbesteuerung. Für den Kauf, Verkauf und die Vermietung - langfristig oder als kurzfristige Beherbergung – einer Immobilie sind zahlreiche Besteuerungsvorschriften einschlägig, deren Umfang eine komplexe Besteuerung begründet und die notwenigen Fachkenntnisse für den Laien meist nicht vorliegen.
Für den Kauf, Verkauf und die Vermietung einer Immobilie – nicht nur die im Inland belegen sind – sind eine Vielzahl von Steuervorschriften anwendbar, deren bloßes Eigentum bereits als erste Steuer die Grundsteuer auslöst. Die fachkundige Umsetzung der komplexen Regelungen für eine zutreffende Besteuerung und die Ermittlung der notwendigen Besteuerungswerte – Wertbestimmung meist für Jahrzehnte relevant (wie Abschreibungen, für Spekulationsgewinn) – ist die Aufgabe einer zufriedenstellenden Steuerberatung, deren fachliche Inhalte in verständlicher Weise Ihnen übermittelt wird. Daher fängt die begleitende Steuerberatung der Immobilienbesteuerung bereits beim Erwerb bzw. der Errichtung an, deren zukünftige Ausrichtung, der vorliegenden Vermögensebene (Privat- und/oder Betriebsvermögen) als auch die Beendigung durch Verkauf, Entnahme, Übertragung auch erhebliche Steuerrisiken begründen kann, die es zu vermeiden gilt.
Auch die Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft darf hierbei nicht unberücksichtigt bleiben.
Allein die Vielzahl der einschlägigen Besteuerungsvorschriften wie das Ertragssteuerrecht für die Einkünfteermittlung (Einkommensteuergesetz) sind weitere steuerliche Themen zur Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und Erb-/Schenkungsteuer stets Beratungsintensiv.
Zudem bieten wir den Immobilienbesitzern auch themenangrenzende Beratungen an, die mit den vertraglichen Umsetzungen der Immobilie im Zusammenhang stehen (Zuarbeiten für Notare, Rechtsanwälte).