Unsere Leistungen

Die Steuerkanzlei Maik Häßner ist Ihr Ansprechpartner für sämtliche Angelegenheiten auf dem Gebiet des Steuerrechts. Das Leistungsspektrum reicht von der Existenzgründerberatung und der Begleitung in der Gründungsphase, über die klassischen Steuerberatertätigkeiten wie Finanz- und Lohnbuchhaltung, der Erstellung von Jahresabschlüssen & der Steuererklärungen aller Art. Dies gilt gleichermaßen für Privatpersonen als auch für Unternehmen aller Branchen und Gesellschaftsformen.

Das leisten Wir für Sie

Die Steuerkanzlei unterstütz Sie als kompetenter Ansprechpartner in der komplexen Steuerberatung.

Ein besonderes Leistungsmerkmal der Kanzlei ist neben der Betreuung von Unternehmen der gewerblichen als auch freiberuflichen Tätigkeit die fachkundige Betreuung von Mandaten der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig ihrer Betriebsgröße vom Einzellandwirt bis hin zur Gesellschaft (GbR, GmbH, Genossenschaft).

Auch steuerangrenzende Themenbereiche sind Gegenstand unserer Beratung. Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Lernen Sie die Leistungen der Steuerkanzlei Maik Häßner kennen.

All unsere Leistungsangebote im Detail

Unternehmen & Selbstständige

Von den klassischen Steuerberatungsleistungen zur Erledigung der Finanz- und/oder Lohnbuchhaltung, der Erstellung der einschlägigen Gewinnermittlungen nach Handels- und/oder Steuerrecht sowie der geforderten Steuererklärungen bis zur aktuellen Digitalisierung der Buchhaltung und Beratung zur rechtssicheren Kassenaufzeichnung stehen wir Ihnen zur Seite. Gern wird auch die Unterstützung zur Einrichtung der Finanzbuchführung, bei Bankgesprächen als auch zu angrenzenden Themen angeboten. Zudem übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit dem Finanzamt und bei Bedarf mit anderen Ämtern und Behörden.

Die stetige Globalisierung führt zugleich zu erheblichen Risken im Umsatzsteuerrecht, die eine Steuerberatung im Vorfeld vermeidet.


Arbeitnehmer & Rentner

Die Erstellung der Einkommensteuererklärungen gehört zu den Grundpflichten in unserer heutigen Gesellschaft, deren Pflicht wir gern für Sie übernehmen und Sie sich um die schönen Dinge des Lebens widmen können. Von der klassischen Veranlagung von Arbeitnehmern bis zur Erklärung für Rentner bieten wir unsere Leistung an, die neben der Steuerberatung die vorrangige Abgabepflicht prüft und aus der Vielzahl der gesetzlichen Vorschriften die für Sie zutreffenden Steuervergünstigungen fokussiert.

Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Prüfung der bereits der Finanzverwaltung elektronisch vorliegenden Meldedaten gelegt, deren Ansatz nicht blind und ohne Prüfung zu übernehmen ist. Bei Unstimmigkeiten im Bescheid und deren Durchsetzung im Rechtsbehelfs- bzw. Klageverfahren unterstützen wir Sie gern. (ggf. unter Einbezug ihrer Rechtschutzversicherung)





Existenzgründung

Sie haben eine Geschäftsidee und möchten ein Unternehmen gründen. Dann begleitet Sie die Steuerkanzlei auf den Weg in die Selbständigkeit und bietet hierfür eine Existenzgründungsberatung an. In der Beratung stehen wir Ihnen beim Einstieg in ihr Unternehmerdasein zur Seite und gebe Hilfestellung bei der für Sie richtigen Rechtsformwahl, bei Anträgen bei Behörden und Ämtern, der Sozialversicherung als auch bei Finanzierungsgesprächen. Hierzu gehört auch die begleitende Unterstützung zur richtigen Aufstellung eines Businessplanes, nebst Liquiditätsanalyse und eventuellen Fördermöglichkeiten.



Begleitung von Betriebsprüfungen sowie im Steuerstrafverfahren

Alljährlich ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung oder eine andere Behörde (wie die Rentenversicherung) die Mitteilung einer zeitnah angeordneten Betriebsprüfung zustellt. Um hier nicht in Panik zu verfallen, steht Ihnen die Steuerkanzlei als kompetenter Helfer zu Seite. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prüfungsprozess (die Vorbereitung, fachkundige Antworten auf Prüfungsanfragen, Teilnahme an der Schlussbesprechung sowie die Prüfung möglicher Änderungsansätze) und geben Ihnen die Sicherheit im Bedarfsfall mit fachkundig fundierten Argumententen dem Prüfer entgegenzutreten. Mit Abschluss der Prüfung sollte durch die gemeinsame Zusammenarbeit ein bestmögliches Ergebnis erreicht sein, im besten Fall eine Prüfung ohne Ergebnisfeststellung.

Sollte die Finanzverwaltung die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen Sie mitteilen, sollte stets die fachkundige Unterstützung durch einen Steuerberater eingesetzt werden. Dieser kennt sich in den speziellen Strafvorschriften bei Steuerhinterziehungen aus, deren Verteidigung auch vor Gerichten übernommen wird. Gern unterstützen wir Sie in ihren Anliegen.


Beratung zu steuerangrenzenden Themenbereichen

Die Beratung zu steuerlichen Sachverhalten ist die Haupttätigkeit des Steuerberaters, jedoch kennt der Unternehmensalltag diese starre Grenze nicht. Daher werden auch andere steuerangrenzende Themenbereiche von Mandanten zunächst beim Steuerberater angefragt, zu denen die Steuerkanzlei gern die fachliche Hilfestellung bei begründeten bzw. bestehenden Mandaten gibt. Eine Rechtsberatung ist hierbei jedoch ausgeschlossen, da dies den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist.

Gern können Sie mit ihren Themen an die Steuerkanzlei herantreten, u.a. der Pensionszusagen (Restrukturierung), betriebliche Altersversorgung, Abwendung von Überschuldungen und Zahlungsunfähigkeiten, der Nachfolgeplanung, Umwandlung von Unternehmen, …